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Unternehmen

STELLUNGNAHME

Zulassung Insektenpulver in Lebensmitteln

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ALB-GOLD vertritt die Firmenphilosophie, ein möglichst vielfältiges Sortiment anzubieten, aus dem Konsumenten selbst die Produkte wählen können, die zu ihrem Geschmack und ihrer Ernährungsphilosophie passen. Alle Produkte sind deutlich gekennzeichnet und alle Zutaten sind transparent in der Zutatenliste aufgeführt. Dies ist die Grundlage, die unseren Kunden als Entscheidungshilfe dient. Als Innovator unserer Branche beschäftigen wir uns auch mit Nischen und alternativen Ernährungsformen. Uns ist bewusst, dass manche Konzepte polarisieren.

Seit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel spüren wir eine zunehmende Verunsicherung zu unserem Umgang mit dieser Zutat. Unsere Antwort ist sehr einfach: Dieses Pulver setzen wir nicht ein und haben es auch in Zukunft nicht vor.

Im Sortiment ALB-GOLD NEXT führen wir seit Sommer 2021 eine Pasta, die neben Hartweizengrieß auch 18 Prozent Buffalo Wurm Pulver enthält. Das Pulver hat bereits im Mai 2021 von der EU die Zulassung als Lebensmittel bekommen. Mit der aktuellen Diskussion um das neu zugelassene entfettete Pulver der Hausgrille hat dieses Produkt nichts zu tun. Unsere INSEKTEN PASTA ist durch den Abdruck der Produktbezeichnung auf der Vorderseite der Verpackung, deutlich als solche zu erkennen.

Keines unserer Produkte enthält Insektenpulver, es sei denn es wird explizit als solches beworben. Eine durch den Herstellungsprozess hervorgerufene Verschleppung in andere Produktgruppen schließen wir durch unsere Qualitätspolitik aus. Auch die bewusste Beimischung von Kleinmengen, ist für uns heute und in Zukunft absolut ausgeschlossen.